Befischungsordnung Gastangler

Das Angeln am Teich Nr. 9 Northeim des SFV Lödingsen ist mit 2 Handangeln erlaubt.

Auf Raubfisch darf nur mit einer Rute geangelt werden.

Während der Raubfischschonzeit darf nicht mit Blinker, Spinner, Twister oder ähnlichem  geangelt werden. Goldhaken sind verboten. Evtl. beim Angeln mitgeführte Hunde müssen grundsätzlich beaufsichtigt werden und dürfen andere Angler nicht belästigen.

Es dürfen keine Wasserfahrzeuge benutzt werden. (Dazu gehören auch Belly Boote und ferngesteuerte Futterboote!!!)
Das Zelten, Baden und Feuermachen (grillen) am Teich ist strengstens verboten!!!
Bei Verstößen gegen die Befischungsordnung kann der Gastschein eingezogen werden.

§1
Die Gäste des Vereins sind berechtigt, die Fischerei unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes, des niedersächsischen Fischereigesetzes in der Form von 1978 und der vereinsseitigen Beschränkungen auszuüben.

§2
Den Mitgliedern des Vorstandes, den Gewässerwarten, den Kontrolleuren des Vereins und Polizeibeamten sind bei der Ausübung der Aufsicht der Gastschein in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein und auf Verlangen den Fang vorzuzeigen. Die genannten Personen sind bei der Ausübung der Aufsicht möglichst zu unterstützen.

§3
Die Ufer der Vereinsgewässer sind zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zu schonen. Jede Beschädigung der Ufer durch Graben nach Würmern und dergleichen ist strengstens untersagt.

§4
Jeder Angler ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber und ordentlich zu verlassen und seinen Abfall wieder mitzunehmen.
Bei Zuwiderhandlungen wird dieser Schein ungültig.

 §5
Nistplätze der am Wasser brütenden Vögel sind vor Störungen zu bewahren.

§6
Jeder stark verletzte oder kranke Fisch ist dem Wasser zu entnehmen. Jede Erkrankung der Fische ist dem Vorstand mitzuteilen.

§7
Bei Gewässerverunreinigungen ist unverzüglich dem Vorstand des Vereines Mitteilung zu machen, ggf. die Polizei oder Untere Naturschutzbehörde einzuschalten. Nach Möglichkeit sollte an der Verunreinigungsstelle eine Wasserprobe entnommen werden.

§8
Es ist verboten Fische, Muscheln und Krebse aus fremden Gewässern eigenmächtig einzubringen. Ferner ist das Einbringen von Köderfischen sowie das Ausnehmen der Fische am Gewässer untersagt. Auf Raubfisch darf nur mit dem toten Köderfisch geangelt werden.

§9
Es dürfen keine Fische folgender Art entnommen werden (Rote Liste):
Bach- und Flußneunauge / Elritze / Groppe (Mühlkoppe) /Steinbeißer.

§10
Die zulässige Anfüttermenge in Northeim beträgt 500 g Trockenmasse.
In der warmen Sommerzeit soll auf Trockenfutter verzichtet werden.

Fangmeldungen
Die Fische sind nach dem Fang und der waidgerechten Versorgung sofort in die jeweilige Fangliste auf dem Gastschein einzeln mit
1. Datum, 2. Fischart, 3. Stück, 4. Länge. 5. Gewicht (g),
einzutragen. Die Eintragung des Gewichtes kann zu Haus erfolgen.

Gastscheine (auch bei Nichtfang) bitte gleich nach dem Angeln in den am Vereinshaus in NOM befindlichen Briefkasten werfen. Bei Nichtabgabe der Gastscheine werden keine neuen Scheine mehr ausgestellt. Wir sind verpflichtet, eine genaue Fangstatistik zu führen, diese mindestens 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den Fischereibehörden vorzulegen.